Sie erhalten eine Widerrufsbelehrung, wenn Sie ein Exposé anfordern, weil der Makler in diesem Moment eine entgeltliche Dienstleistung anbietet. Nach deutschem Recht (z. B. § 355 BGB) besteht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen werden, ein Widerrufsrecht.
Hier sind die Hintergründe:
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Maklervertrag durch Anfrage:
Wenn Sie ein Exposé anfordern, kommt rechtlich gesehen oft bereits ein Maklervertrag zustande. Dieser verpflichtet den Makler, Ihnen die angefragten Informationen bereitzustellen, und kann zur Zahlung einer Provision führen, falls es später zu einem Kaufabschluss kommt.
- Schutz des Verbrauchers:
Die Widerrufsbelehrung dient dazu, Sie als Verbraucher darüber zu informieren, dass Sie das Recht haben, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Keine Kosten ohne Kaufabschluss:
Der Erhalt eines Exposés verpflichtet Sie jedoch nicht zur Zahlung einer Provision. Diese wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag über die Immobilie zustande kommt und der Makler diesen vermittelt hat.
Wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dass der Makler vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig wird, verlieren Sie das Widerrufsrecht nicht komplett, sondern nur für die bereits erbrachten Leistungen.