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Ich begleite Sie bis zu Ihrer Traumimmobilie

Egal ob Sie sich gerade die ersten Gedanken über den Kauf eines Eigenheims machen, gerne Ihr Geld investieren würden oder bereits ganz konkret auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind – es ist doch schön, jemanden an der Seite zu haben, dem man Fragen, die sich plötzlich ergeben, stellen kann, der einen berät und Ungereimtheiten so erklärt, dass man es auch wirklich versteht. Das und noch viel mehr biete ich Ihnen als Ihr Immobilienmakler.

Sie haben Sorge, dass ich parteiisch und nur für die Verkäufer tätig bin?

Durch die Teilung der Provision auf Käufer und Verkäufer bin ich rechtlich zur Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet. Das kann zum Beispiel auch bedeuten, dass ich Ihnen frühzeitig den Schritt zu Fachanwälten oder zur Steuerberatung empfehle. Denn auch wenn ich Sie in diesen Bereichen nicht beraten darf, besitze ich natürlich trotzdem das Fachwissen, rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu erkennen und Sie entsprechend an die passenden Ansprechpartner weiterzuleiten.

Denn nur wenn Sie mit einem guten Bauchgefühl am Ende den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben, habe ich meine Arbeit gut gemacht.

Mehr anzeigen zum Thema Kann ich eine Immobilie erwerben, obwohl im Grundbuch noch eine Grundschuld vom Verkäufer steht? Kann ich eine Immobilie erwerben, obwohl im Grundbuch noch eine Grundschuld vom Verkäufer steht?

Ja, Sie können eine Immobilie erwerben, auch wenn im Grundbuch noch eine Grundschuld des Verkäufers eingetragen ist. Die Grundschuld dient in der Regel als Sicherheit für ein Darlehen des Verkäufers. Beim Verkauf der Immobilie gibt es mehrere Möglichkeiten, mit dieser Grundschuld umzugehen:

  1. Löschung der Grundschuld: Der Verkäufer tilgt sein Darlehen vollständig, und die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung. Anschließend wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht. Die Kosten für die Löschung trägt in der Regel der Verkäufer.
  2. Übernahme der Grundschuld: Sie als Käufer können die bestehende Grundschuld übernehmen, sofern Ihre finanzierende Bank und die Bank des Verkäufers zustimmen. Dies kann Kosten sparen, da die Gebühren für die Löschung und Neueintragung entfallen. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass die Höhe der Grundschuld mit Ihrem Finanzierungsbedarf übereinstimmt.
  3. Übertragung der Grundschuld mit laufendem Darlehen: In einigen Fällen kann der Käufer das bestehende Darlehen des Verkäufers übernehmen. Dies erfordert die Zustimmung der Bank und ist nur möglich, wenn der Käufer die Bonitätsanforderungen erfüllt. Dieses Verfahren ist komplexer und sollte sorgfältig geprüft werden.

 

Es ist wichtig, dass alle Beteiligten – Käufer, Verkäufer und die beteiligten Banken – den gewählten Weg einvernehmlich abstimmen. Ein Notar wird den Prozess begleiten und sicherstellen, dass die Grundschuld ordnungsgemäß behandelt wird, sodass Sie die Immobilie lastenfrei oder mit einer für Sie passenden Grundschuld erwerben können.

Mehr anzeigen zum Thema Warum erhalte ich eine Widerrufsbelehrung, wenn ich ein Exposé anfordere? Warum erhalte ich eine Widerrufsbelehrung, wenn ich ein Exposé anfordere?

Sie erhalten eine Widerrufsbelehrung, wenn Sie ein Exposé anfordern, weil der Makler in diesem Moment eine entgeltliche Dienstleistung anbietet. Nach deutschem Recht (z. B. § 355 BGB) besteht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen werden, ein Widerrufsrecht.

Hier sind die Hintergründe:

  1. Maklervertrag durch Anfrage:
    Wenn Sie ein Exposé anfordern, kommt rechtlich gesehen oft bereits ein Maklervertrag zustande. Dieser verpflichtet den Makler, Ihnen die angefragten Informationen bereitzustellen, und kann zur Zahlung einer Provision führen, falls es später zu einem Kaufabschluss kommt.

  2. Schutz des Verbrauchers:
    Die Widerrufsbelehrung dient dazu, Sie als Verbraucher darüber zu informieren, dass Sie das Recht haben, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  3. Keine Kosten ohne Kaufabschluss:
    Der Erhalt eines Exposés verpflichtet Sie jedoch nicht zur Zahlung einer Provision. Diese wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag über die Immobilie zustande kommt und der Makler diesen vermittelt hat.

Wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dass der Makler vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig wird, verlieren Sie das Widerrufsrecht nicht komplett, sondern nur für die bereits erbrachten Leistungen.

Mehr anzeigen zum Thema Welche Kaufnebenkosten kommen auf mich zu? Welche Kaufnebenkosten kommen auf mich zu?

Beim Kauf einer Immobilie entstehen neben dem Kaufpreis auch verschiedene Kaufnebenkosten. Diese sollten Sie unbedingt in Ihre Budgetplanung einbeziehen. Die wichtigsten Kaufnebenkosten sind:

  1. Grunderwerbsteuer

    • Höhe: Abhängig vom Bundesland, meist zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises (Niedersachsen aktuell 5 %).
    • Zahlung: Wird an das Finanzamt fällig, nachdem der Kaufvertrag beurkundet wurde.
  2. Notarkosten

    • Höhe: Ca. 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises.
    • Leistungen: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und übernimmt die Grundbucheintragungen.
  3. Grundbuchkosten

    • Höhe: Ca. 0,5 % des Kaufpreises.
    • Leistungen: Kosten für die Eintragung des Eigentümers sowie eventuelle Grundschulden im Grundbuch.
  4. Maklerprovision (falls ein Makler beteiligt ist)

    • Höhe: Je nach Region und Vereinbarung, meist ca. 3,57 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer).
    • Zahlung: Wird fällig, wenn ein Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande kommt.
  5. Kosten für die Finanzierung (optional)

    • Beispiele
      • Gebühren für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch.
      • Bearbeitungsgebühren der Bank (falls erhoben).

Beispielrechung (bei einem Kaufpreis von 300.000 €):

  • Grunderwerbsteuer (5 %): 15.000 €
  • Notar- und Grundbuchkosten (1,5 %): 4.500 €
  • Maklerprovision (3,57 %): 10.710 €

Gesamtkosten (ohne Kaufpreis): 30.210 €

 

Hinweis:

Die Höhe der Kaufnebenkosten kann variieren. Es empfiehlt sich, diese im Voraus genau zu kalkulieren und mit einem Experten (z. B. einem Notar oder Steuerberater) zu besprechen.

Der Kauf einer Immobilie ist vielleicht das größte Geldgeschäft in Ihrem Leben. Sie haben noch weitere Fragen zu Ihrem Immobilienkauf? Dann scheuen Sie sich nicht, mich anzurufen oder mit mir einen Beratungstermin zu vereinbaren, um alle Unsicherheiten zu klären und eine gute Basis für den Erwerb Ihres Eigenheims zu schaffen. Denn mein Ziel ist es, dass Sie sich beim Unterzeichnen des Kaufvertrages entspannt nur auf den Start in einen neuen Lebensabschnitt freuen – gut aufgeklärt, ohne Sorge vor Überraschungen und mit dem guten Wissen, das Sie die richtige Entscheidung getroffen haben!“